Beitragsordnung des Vereins zur Förderung des Landesmuseums für Vorgeschichte Halle (Saale) e.V.
in der Fassung vom 09.05.2017 (gültig ab 01.01.2018)
Die Mitgliedschaft ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen. Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Höhe des Beitrages
Der Beitrag beträgt:
für persönliche Mitglieder: | 30,00 EUR/Jahr | |
Partnertarif: | 1 Vollzahler: | 30,00 EUR/Jahr |
1 Zahler ermäßigt: | 15,00 EUR/Jahr | |
ermäßigter Beitrag: | 15,00 EUR/Jahr | |
für juristische Mitglieder: | 60,00 EUR/Jahr |
2. Ermäßigungen
Ermäßigungen können auf Antrag durch den Vorstand für nachstehende Fälle gewährt werden:
- Für Schüler/Studenten,
- Früh- und Altersrentner,
- Arbeitslose,
- Sozialhilfeempfänger.
3. Fälligkeit des Beitrages
Der Jahresbeitrag wird bei Eintritt, im Folgejahr bis zum 1. April fällig. Er kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung entrichtet werden. Juristische Mitglieder erhalten jeweils zu Jahresbeginn eine Rechnung.
4. Spenden
Zusätzlich zu den Jahresbeiträgen können durch die Mitglieder gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung Sach- und Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbracht werden.
Halle, den 14.05.2020