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![]() ![]() Beitragsordnung des Vereins zur Förderung des Landesmuseums für Vorgeschichte Halle (Saale) e.V.in der Fassung vom 09.05.2017 (gültig ab 01.01.2018) Die Mitgliedschaft ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen. Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Beitragsordnung beschlossen: 1. Höhe des BeitragesDer Beitrag beträgt ![]() ![]() 1 Zahler ermäßigt:15,00 EUR/Jahr ![]() ![]() 2. ErmäßigungenErmäßigungen können auf Antrag durch den Vorstand für nachstehende Fälle gewährt werden: Für Schüler/Studenten, Früh- und Altersrentner, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger. 3. Fälligkeit des BeitragesDer Jahresbeitrag wird bei Eintritt, im Folgejahr bis zum 1. April fällig. Er kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung entrichtet werden. Juristische Mitglieder erhalten jeweils zu Jahresbeginn eine Rechnung. 4. SpendenZusätzlich zu den Jahresbeiträgen können durch die Mitglieder gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung Sach- und Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbracht werden. Halle, den 09. Mai 2017 |